Fischerei und Schifffahrt

 

Fischerei

Vom wirtschaftlichen Standpunkt aus gesehen spielt im Wattenmeer Miesmuschel- und Garnelenfischerei die größte Rolle. Die Befischung dieser Arten findet in der Regel innerhalb von 12 Seemeilen vor der Küste statt und fällt nur im 3-Seemeilenbereich unter nationale Vorgaben. Alle anderen Verordnungen müssen im Einklang mit der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union getroffen werden und liegen somit außerhalb der Zuständigkeit eines einzelnen Staates.

Gemeinsame trilaterale Politikziele für die Fischerei wurden in der Erklärung von Esberg 1991 verabschiedet und sind Teil des Wattenmeerplans. Zu den Zielen gehört die Verpflichtung, die Auswirkungen auf die Flora und Fauna am Meeresgrund zu reduzieren und für ein ausreichendes Nahrungsangebot für Vögel zu sorgen. Um die entsprechenden Natura-2000-Ziele umzusetzen wurde in enger Zusammenarbeit dem Fischereisektor und Natur- und Umweltschutzverbänden eine Reihe von Grundsätzen für nachhaltige Fischerei erarbeitet, die als "Rahmen für nachhaltige Fischerei" mit der Erklärung von Tondern 2014 zusammen verabschiedet wurden.


 

Schifffahrt (PSSA)

Das außergewöhnliche, hochdynamische und global bedeutende Tiden-Ökosystem des Wattenmeers reagiert sehr empfindlich auf die Auswirkungen der internationalen Schifffahrt. Die angrenzende Nordsee ist eines der am stärksten befahrenen internationalen Schifffahrtsgewässer. Im Oktober 2002 wies der Ausschuss Meeresumweltschutz (Marine Environment Protection Committee - MEPC) der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) nach einem entsprechenden 2001 auf der Konferenz in Esberg verabschiedeten Antrag der Wattenmeerstaaten große Teile des dänischen, niederländischen und deutschen Wattenmeers als besonders empfindliche Meeresgebiete (Particularly Sensitive Sea Area - PSSA) aus.

Ein PSSA ist ein Meeresgebiet, das wegen seiner Bedeutung aufgrund anerkannter ökologischer, sozioökonomischer oder wissenschaftlicher Gründe und weil es besonders anfällig für Schäden durch internationale maritime Tätigkeiten sein kann, besonders durch IMO-Maßnahmen geschützt werden muss. In anerkannten Gebieten können besondere Maßnahmen zur Einschränkung maritimer Aktivitäten eingesetzt werden, wie z.B. die Routenführung für Schiffe, die strikte Umsetzung von MARPOL-Anforderungen an Einleitungen, Ausrüstungserfordernisse für Schiffe wie z.B. Öltanker und die Einrichtung von Überwachungssystem zur Kontrolle und Lenkung des Schiffsverkehrs (Vessel Traffic Services – VTS).

Auf der Trilateralen Regierungskonferenz 2010 auf Sylt wurde von der Solent University Southampton ein Evaluierungsbericht zum besonders empfindlichen Meeresgebiet Wattenmeer vorgelegt. Wie in der Erklärung von Sylt gefordert, wurden eine Vision und operationale Pläne für das besonders empfindliche Meeresgebiet ausgearbeitet und verabschiedet.